Sie sind hier: Aktuelles und Tipps  
Startseite
Infos
Unser Service
Energieausweis
Aktuelles und Tipps
Jobs
Links
Impressum
Kontakt

AKTUELL
 

Informationen und Tipps




Neuregelung im Schornsteinfegerhandwerk

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert:Neuregelung des
Schornsteinfeger- Handwerks
Ab 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfeger im freien Wettbewerb. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen.
Ab 2013 wird der Bezirksschornsteinfegermeister zum „bevollmächtigten Bezirks -schornsteinfegermeister“ um bzw. ernannt. Er übernimmt die ihm vom Gesetzgeber erteilte Zuständigkeit bei der Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit und ist für Bauabnahmen, Abnahmen von neuen Feuerstätten und die Feuerstättenschau in seinem Bezirk allein verantwortlich. (Feuerstättenschau alle 3 ½ Jahre)

Information zur Wahlfreiheit der Schornsteinfegerarbeiten

Da für Sie ab 2013 die Wahlfreiheit besteht bin ich verpflichtet, Ihnen einen so genannten Feuerstättenbescheid auszustellen. Im Bescheid werden alle auszuführenden Arbeiten aufgelistet.

Was ändert sich für Sie? Nach neuem ab Januar 2013 geltenden Recht sind nun Sie als Eigentümer dafür verantwortlich und haftbar, dass alle im Feuerstättenbescheid vorgegebenen Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zusätzlich sind Sie verantwortlich für die Übermittlung der Daten der ausgeführten Schornsteinfeger -arbeiten an mich als den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dies muss mittels eines speziellen dafür vorgegebenen Formblattes erfolgen. Der Gesetzgeber möchte hierdurch ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten. Hoheitliche Tätigkeiten wie beispielsweise Bauabnahmen und Feuerstättenschau, liegen weiterhin ausschließlich in meiner Zuständigkeit.

Sie sehen, vieles wird anders und komplizierter.

Ab Januar 2013 können Sie selbst entscheiden, ob Sie weiterhin Ihren bisherigen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen oder sich einen anderen zugelassenen Betrieb aussuchen, der die vorgeschriebenen Arbeiten wie Schornsteinreinigung, Messung und Abgaswegeüberprüfung ausführt.
Entscheiden Sie sich für einen anderen Schornsteinfegerbetrieb, bleiben die Hoheitlichen Aufgaben weiterhin in meinem Zuständigkeitsbereich.

Es liegt in Ihrer Entscheidung

Auf Ihren Wunsch besuchen wir Sie gerne wie bisher jedes Jahr und führen selbstverständlich alle Arbeiten für Sie durch. So können Sie sich auch in Zukunft in den eigenen vier Wänden sicher fühlen.

Haben Sie Fragen zum neuen Gesetz? Rufen Sie mich an!





Neben den bisherigen Tätigkeiten – wie Kehren, Messen und Überprüfen – kann ich Ihnen in Zukunft ein deutlich breiteres Leistungsspektrum anbieten als bisher.



Energieberatung

Konzepte für die energetische SanierungGebäudethermografienEnergieausweisBearbeitung von KfW-Anträgen

Beurteilung von Baukonstruktionen und Technischer Gebäudeausrüstung

Blower-Door-MessungenBewertung von Heizungsanlagen (Heizungscheck)
Lösungen von Schimmelpilzproblemen



Reinigung

SchornsteinenFeuerstättenKaminöfenKachelöfenOfenrohrenLüftungsanlagenDunstabzugsanlagen














Umgang mit festen Brennstoffen

VerbrennungsabläufePhasen des Verbrennungsablaufs, Trocknung – Entgasung – Vergasung – Verbrennung, endotherme und exotherme Vorgänge

AnheizenRost säubern, Luftklappen öffnen, Brennstoff einschlichten und Anzündmaterial verwenden, wenn möglich „von oben“ her anfeuern, Kerzeneffekt, Anzündhilfen verwenden (z.B. Wachs getränkte Holzwolleknäuel), in der Feuerstätte sollen sehr schnell hohe Temperaturen erreicht werden.

Nachlegenmax. Brennstoffaufgabemenge beachten(siehe Herstellerangaben), Brennstofffeuchte beachten, kein Kleinholz oder zu klobige Stücke für das Fortheizen verwenden, Holzscheite mit gespaltener Seite auf die Glut legen, nach Möglichkeit keine Rundlinge verwenden, ggf. auf Abstand zu Schamottierung oder Einbauten achten.

BetriebLeistung nicht mit Brennstoffmenge regeln, keinen „Dauerbetrieb“ durch Drosselung erwirken, Regeleingriffe nach Anheizen und im Ausbrandstadium, Herstellerangaben beachten, Rostöffnungen sollten immer durch Glut oder Brennstoff bedeckt sein, Fehlbetrieb führt zu Rauchgasbelästigungen und schlechteren Wirkungsgrad mit stärkeren Ablagerungen in der Feuerstätte und in der Abgasanlage - Nachbarschaftsbelästigungen.

BrennstoffaufbereitungBrennstoffstückigkeit auf Feuerstätte ausrichten, große Scheite im Zweifel spalten, grobe Stücke sind bei der Verbrennung problematischer als kleinere Teile, Rundlinge nach Möglichkeit mind. einmal spalten. Kohlebriketts bei Feuerstätten ohne Rost nicht empfehlenswert (höhere Schadstoffwerte)

TrocknungszeitenWeichholz kann bei günstigen Bedingung bereits nach einer Sommertrocknung eingesetzt werden, Hartholz ggf. zwei Sommerperioden zur Trocknung, Trocknungszeit von der Holzlänge abhängig, gespaltenes Holz trocknet ebenfalls schneller, Holz ist hygroskopisch



LagerungIm Freien am besten südseitig, abgedeckt, luftig und von Regen und Erdfeuchte geschützt, Abstände zwischen Gebäudewand oder Stapelreihen beachten, Einbringung nur trocken ins Gebäude, Holz kann an ungünstigen Lagerorten wieder Feuchte aufnehmen.

Umgang mit festen Brennstoffennur naturbelassenes Holz verwenden, auf Verschmutzungen und Kontaminierungen achten, Abbruchholz und nicht zweifelsfreies Einwegpalettenholz sowie Rindenbriketts oder Parafinscheite nicht verwenden, auf Pelletklasse achten, Holzbriketts nur nach DIN 51731 oder nach ÖNORM M 7135, spezielle Industriepellets nicht für den Hausbrand geeignet.
Achtung - Pellets oder Holzbriketts quellen im Feuerraum auf !

FeuerstättenreinigungAschekasten regelmäßig entleeren, Rostöffnungen frei halten, Rauchrohr- und Feuerstättenreinigung periodisch nach Bedarf, Sauberkeit der Lufteinlässe und Zuführungskanäle überprüfen und ggf. Reinigen

WartungFunktion der Verbrennungsluftregelung überprüfen, mechanisch Roste auf Gängigkeit überprüfen, beschädigte Brennkammereinbauten bei Bedarf sanieren oder austauschen, Dichtungen bei Bedarf ergänzen oder erneuern, Funktion von vorhandenen Drosselklappen prüfen, vorhandene Feuerungsregler überprüfen (Automatiköfen)

BrennstoffmissbrauchNur geeigneten und zulässigen Brennstoff verwenden, keine Presslinge aus Papier, Kartonagen oder Rinde verwenden, keine Abfälle oder Müll verbrennen, „Müll im Ofen - ist Gift im Garten“

AscheentsorgungAschekasten vor Anheizen auf Füllstand prüfen und bei Bedarf leeren, Asche nicht in den Garten sondern ggf. nach Zwischenlagerung in einem nichtbrennbaren Behälter in den Hausmüllgeben. Asche enthält meist erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen.




Richtig Lüften




Richtig Lüften